Skip to main content

Webshop

Besuchen Sie unseren Webshop und stöbern Sie durch unsere Publikationen.

Richtlinien für Autorinnen und Autoren – Carinthia II

Allgemeine Hinweise

  1. Zur Drucklegung in beiden Teilen der Carinthia II können statutengemäß nur fach- und populärwissenschaftliche Beiträge gelangen, die sich auf Kärnten oder auf angrenzende Gebiete beziehen. Ausnahmen davon sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Redaktion möglich.
  2. Mit Rücksicht auf die große Zahl der vorgelegten Beiträge sollte der Umfang des Manuskripts möglichst kurz gehalten sein. Prinzipiell darf der Text inkl. Abbildungen und Tabellen 16 Manuskriptseiten nicht überschreiten. Ausnahmen davon müssen mit der Redaktion rechtzeitig abgesprochen werden.
  3. Die bei der Redaktion eingelangten Arbeiten werden laut § 16 der Vereinsstatuten einem Redaktionsbeirat vorgelegt. Bei Annahme des Manuskripts erfolgt dessen Veröffentlichung in einem der nächstfolgenden Bände der Carinthia II. Die Redaktion ist berechtigt, bei Nichtannahme den Beitrag ohne Angabe von Gründen zu retournieren.

Redaktionstermine

Um das zeitgerechte Erscheinen der jeweiligen Jahrgänge der Carinthia II zu gewährleisten, gilt der folgende Redaktionstermin für Teil 1 und Teil 2: 31. Jänner.
Die Autorinnen und Autoren erhalten von der Redaktion nur einen Umbruch, der sorgfältig korrigiert werden muss. In diesem Umbruch dürfen keine größeren Textänderungen durchgeführt werden!

Form der Manuskripte

  1. Alle Manuskripte müssen EDV-mäßig bearbeitet und als Word-Datei per E-Mail oder auf CD-ROM oder auf einem USB-Stick eingereicht werden. Zusätzlich muss ein Ausdruck des Manuskripts übermittelt werden. In diesem Ausdruck können die gewünschten Positionen der Abbildungen vermerkt werden.
    Der Zeilenabstand von 1 1⁄2 Zeilen ist unbedingt einzuhalten!
    Titel: 14 Pkt. Fettdruck
    Manuskripttext: 12 Pkt., Schrifttyp: Times New Roman
    Fettdruck: Nur für Untertitel
    Kursivschrift für folgende Taxa: Gattung, Art, Unterart und Varietät [ohne der Klammern, z. B. (Juniperus communis subsp. communis)]. Keinesfalls darf ein Kursivdruck für Familien und höhere Taxa oder „eingedeutschte“ Fachnamen (wie z. B. Characeen) verwendet werden.
    Bei der wörtlichen Wiedergabe von Originaltexten ist Kursivschrift gestattet.
    KAPITÄLCHEN: Nur Literaturzitate im Text und im Literaturverzeichnis (z. B. RAKOSY 2000).
    Alle anderen Namen werden in Grundschrift gedruckt.
    Datum-Schreibweise: in Tabellen: 01.01.2016; im Text: 1. Jänner 2016.
    Diagramme und Tabellen müssen als EXCEL-Datei erstellt und als eigene Dateien separat abgespeichert werden. Ein Ausdruck ist beizulegen.
    Keinesfalls dürfen EXCEL-Diagramme im Textfluss eingebettet sein. Beschriftungen der Diagramme sind in der Schriftart Times New Roman durchzuführen.
    Diagramme und Grafiken aus allen anderen Programmen können nur als qualitativ hochwertige Ausdrucke übernommen werden. Gescannte Grafiken müssen als Bilddatei im Format „jpg“ oder „tiff“ ebenfalls als eigene Dateien gespeichert sein.

    Beigestellte Digital-Bilder müssen als Bilddatei im Format „jpg“, „tiff“ oder „eps“ als eigene Datei abgespeichert werden. Keinesfalls werden im Programm „Word“ eingebettete Bilder übernommen. Die Bilder dürfen nicht im Textfluss eingebettet sein. Auch in eine E-Mail eingebettete Bilddateien können nicht berücksichtigt werden.

  2. Das Manuskript ist wie folgt zu gliedern:
    Titel des Beitrages (möglichst kurz)
    Vor- und Zuname des Autors (ohne akademische Titel)
    Schlüsselwörter: 5 bis 8 wesentliche Stichworte zum Inhalt der Publikation
    key words: 5 bis 8 wesentliche Stichworte in englischer Sprache zum Inhalt der Publikation
    Zusammenfassung
    Abstract (englisch)
    Einleitung
    Methode
    Ergebnisse
    Diskussion
    Literaturverzeichnis
    Name und Anschrift des Verfassers (mit akademischen Titeln) und E-Mail-Adresse
    Eine Nummerierung der einzelnen Abschnitte ist nicht erwünscht.

  3. Das Zitieren von Literatur im Text muss einheitlich vorgenommen werden, z. B.: (FRITZ & UCIK 1996: 361–386) oder (FRITZ & UCIK 1996). Bei mehr als zwei Autorinnen und Autoren z. B.: (ROTTENBURG et al. 1999)

  4. In das Literaturverzeichnis sind nur Zitate aufzunehmen, die im Text verwendet werden.
    Die zitierten Arbeiten sind in alphabetischer Reihenfolge der Autorinnen und Autoren in folgender Form anzuführen:
    KRAINER K. (1996): Die Trias in Kärnten. – Carinthia II, 186./106.: 33–94, Klagenfurt.
    SAMPL H. (1998): Kärnten – ein Land der Seen: 63–90. In: MILDNER P. & ZWANDER H. (Ed.)
    (1998): Kärnten – Natur. Die Vielfalt eines Landes im Süden Österreichs. – Verlag des Naturwissenschaftlichen Vereins für Kärnten, Klagenfurt, 464 S.
    SPITZENBERGER F., GUTLEB B. & ZEDROSSER A. (1996): Die Säugetiere Kärntens, Teil II. – Carinthia II, 186./106.: 197–304, Klagenfurt.
    SCHÖNLAUB H. P. (2005): Der wahre Held ist die Natur – Geopark Karnische Region. – Geologische Bundesanstalt, Wien, 270 S.

  5. Abbildungen (Diapositive, Fotos, Skizzen, Tabellen) sind als Originale oder in Form von digitalen Bilddateien einzureichen. Abbildungen sind – mit Autorennamen und Nummerierung versehen – immer getrennt dem Manuskript beizulegen. Abbildungstexte gehören zum Textteil und müssen im Anschluss an das Literaturverzeichnis separat angeführt werden.
    Die Autorinnen und Autoren werden ersucht, ihre Beiträge in der jeweils geltenden Fassung der Deutschen Rechtschreibung zu verfassen.

Wir bitten die geschätzten Autorinnen und Autoren um Beachtung der in den Richtlinien angegebenen Hinweise. Dadurch wird die Tätigkeit der ehrenamtlich arbeitenden Redakteurinnen und Redakteure wesentlich erleichtert und dem Naturwissenschaftlichen Verein für Kärnten werden unnötige Kosten erspart.

Die Redaktion
(Stand April 2019)

Hier zum Download: Richtlinien für Autorinnen und Autoren April 2019