Richtlinien zur Förderung wissenschaftlicher Projekte des Naturwissenschaftlichen Vereins für Kärnten (NWV)
Für Projektförderungen sind pro Jahr 10.000 € veranschlagt. Projektwerber können eine derartige Förderung in einer maximalen Höhe von 3.000 € beantragen, die Projektdauer beträgt ein Jahr. Pro Fachgruppe ist ein Projekt pro Jahr möglich, der jeweilige Fachgruppenleiter fungiert als Projektbetreuer.
Folgende Kriterien müssen von Seiten des Projektwerbers erfüllt werden:
- Das Projekt muss naturwissenschaftliche Forschungstätigkeit mit Kärntenbezug zum Inhalt haben.
- Eine Förderung ist ausschließlich Vereinsmitgliedern vorbehalten.
- Im Projektantrag sind Thema und Zielsetzung des Projekts, Projektumfang, Methodik, geplanter Zeitrahmen und Finanzierungsbedarf bekannt zu geben.
- Allfällige, bereits laufende, mit dem Projekt in Zusammenhang stehende Förderungen sind dem NWV bekannt zu geben.
- Eine Förderung ist dann ausgeschlossen, wenn das Projekt im Rahmen „normaler“ bezahlter Erwerbstätigkeit bei einer öffentlichen Gebietskörperschaft oder einem privaten Unternehmen durchgeführt werden soll.
- Der Projektwerber verpflichtet sich, einen publikationsreifen Endbericht (gemäß den Autorenrichtlinien der Carinthia II) bis 31.3. des Folgejahres abzuliefern (Sollumfang 8 Seiten, Mindestumfang 4 Seiten).
- Der Projektwerber verfasst eine kurze Zusammenfassung über sein Vorhaben für die Homepage des NWV.
- Der Projektantrag ist bis spätestens 31.10. des Vorjahres samt allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
- Der Vereinsvorstand befindet bis 31.12. über die Förderungswürdigkeit des Projekts.
- Nach Genehmigung des Projekts ist vom Projektverantwortlichen ein Vertrag (Einverständniserklärung) zu unterzeichnen. Unmittelbar danach wird der Förderungsbetrag in halber Höhe angewiesen.
- Die Anweisung des Restbetrages erfolgt nach Vorlage des Endberichts, der vom Vorstand nach Anhörung des Projektbetreuers genehmigt werden muss.











